Indra vom Gehrensee

Hundeführerschein

Als Züchter von Deutschen Doggen befürworte ich die Grundidee einen Hundeführerschein gesetzlich zur Pflicht zu machen.

Damit wird dann auch eine Grundausbildung für die Deutsche Dogge zur Selbstverständlichkeit.










Jarina vom Gehrensee

Der Hundeführerschein fordert genau das ab, was für einen Begleithund gebraucht wird. Es handelt sich mehr oder weniger um die Basisfähigkeiten von Hund und Herrchen. Den Hundeführerschein zähle ich persönlich noch nicht zum Hundesport.
Nach meinen Erfahrungen gibt es so gut wie keine Probleme mit der Überzeugungsarbeit den Hundeführerschein abzulegen, wenn es sich um Ersthalter von Deutschen Doggen handelt. Halter, die bereits eine Deutsche Dogge hatten, fühlen sich nicht selten durch solche gesetzlichen Bestimmungen gegängelt. Einige von den "erfahrenen" Doggenhaltern könnte man auf Grund ihrer ignoranten Einstellungen gegenüber Erfahrungen anderer, durchaus als beratungsresistent bezeichnen.
Der Erwerb eines Hundeführerscheins ist bis jetzt noch keine Voraussetzung für die Haltung einer Deutschen Dogge.
Es gibt seit einiger Zeit Bestrebungen einen Hundeführerschein bundesweit einzuführen. Auf Grund des Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland werden die rechtlichen Auswirkungen in jedem Bundesland unterschiedlich sein.
Beschäftigt man sich einmal näher mit den bisherigen Prüfungsanforderungen, so wird schnell klar, dass der Erwerb eines Hundeführerscheins nicht mit z.B. dem Erwerb eines Nachweises über einen "Erste Hilfe" Kurs für eine PKW-Fahrerlaubnis vergleichbar ist.
Die Prüfungsordnung schreibt generell einen theoretischen und einen praktischen Teil vor.
Der theoretische Teil (Sachkundeprüfung), in dem ein umfangreiches Fachwissen vom Hundehalter abverlangt wird, sollte kein Problem sein.
Im zweiten Teil der Prüfung geht es aber nicht nur um den Halter, sondern auch um die Fähigkeiten des Hundes.
Geprüft werden im praktischen Teil angeborene Verhaltensweisen des Sozialverhaltens unter Hunden verschiedener Rassen. (ohne Leine)
Darüber hinaus kommt es auf die Verhaltensweisen an, die durch Ausbildung (Unterordnung) erlernt wurden.

Beides sind zwei ganz verschiedene Dinge, die aber absolut zusammmengehören.
Hier haben allerdings Deutsche Doggen mit einem schlecht entwickelten Sozialverhalten kaum eine Chance. Dazu gehören u.a. Deutsche Doggen, die nur an der Leine ausgebildet wurden und keine fremden Hunderassen kennenlernen durften.
Verlangt wird ebenfalls die Kontrolle des Begleithundes ohne Leine außerhalb von Städten oder Gemeinden und mit Leine innerhalb der Stadt. Jeder halbwegs erfahrene Hundehalter weiß, was das bedeutet. Es handelt sich in der Tat also nicht nur um einen "Führerschein" im wörtlichen Sinne, sondern auch um eine Wesens- u. Ausbildungsprüfung von Hund und Herrchen.
Beim größten deutschen Rassehundezuchtverein (VDH) heißt es in den Teilnahmebedingungen zum Hundeführerschein konkret: "Stellt sich im Laufe des Vorbereitungskurses heraus, dass ein Hund als verhaltensgestört oder sehr problematisch einzustufen ist, besteht für den Hundehalter kein Anspruch, den Vorbereitungskurs fortzusetzen und abzuschließen."

Zur Zeit ist ein Hundeführerschein für Doggenhalter generell keine Pflicht. Eine Ausnahme ist das Bundesland Niedersachsen in dem jeder, der sich erstmals einen Hund anschaffen möchte, einen Sachkundenachweis erbringen muss.

Möchte man seine Deutsche Dogge als Begleithund in der Stadt verwenden, so sollte sie definitiv alle Grundübungen der Prüfungsordnung mit der Leine beherrschen. Die Führung der Dogge ohne Leine in der Stadt gehört zur "Kür", die nur durch konsequentes Üben erreichbar ist.
Zu den kompetentesten Ansprechpartnern für einen Hundeführerschein gehören die Ausbilder, die dem BVZ (Berufsverband zertifizierter Hundeschulen) oder dem
BVH Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. angehören.

In Berlin soll mit dem neuen Berliner Hundegesetz ebenfalls der Hundeführerschein eingeführt werden. Die endgültige Fassung ist aber noch nicht bestätigt. Der Hundeführerschein soll in Berlin Sachkundenachweis heißen. Für Halter ohne Hundeführerschein wird es in Zukunft einen gesetzlichen Leinenzwang geben. Neue Hundehalter werden eine theoretische und praktische Prüfung ablegen müssen. Hundehalter, deren Hunde in den letzten drei Jahren nicht auffällig geworden sind, haben einen Anspruch auf den Hundeführerschein. Die Zahlung der Hundesteuer ist eine Voraussetzung für den Hundeführerschein. Darüber hinaus ist die Einrichtung eines Zentralregisters für auffällige Hunde geplant. Registriert werden Rasse, Chipnummer, gefährliche Angriffe u. Bissvorfälle. Die Listenhunde werden auf 4 Rassen reduziert. Auf Antrag und bei nachgewiesener Ungefährlichkeit können Listenhunde von diesen Bestimmungen befreit werden.
Da Hundegesetze zum Landesrecht gehören, werden die Bedingungen für einen Hundeführerschein in Deutschland regional unterschiedlich sein.

G. Dießel

Link:
Erziehung u. Sozialisierung der Deutschen Doggen vom Gehrensee