Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes.

Der Todesstoß für die Rasse Deutsche Dogge ?


Grund: Keine Rechtssicherheit für Züchter in Deutschland.


Jana u.Jarina vom Gehrensee
Beide sind Schwestern in Züchterhand und haben zum Zeitpunkt der Aufnahme das 10. Lebensjahr überschritten.


Einführung zum Thema Qualzucht

Die Deutsche Dogge existiert seit 1880. Sie wurde von Dr. Bodius (Direktor des Zoologischen Gartens Berlin) auf der damaligen Internationalen Hundeausstellung in Berlin ins Leben gerufen. Die Deutsche Dogge, vorher Dänische Dogge, Ulmer Dogge, großer Bullenbeißer o.ä. war schon immer ein sehr großer Hund. Man kann definitiv davon ausgehen, daß der Direktor des Zoologischen Gartens Berlin niemals eine anfällige, kranke Hunderasse zum deutschen Nationalhund gemacht hätte. Auch die Vorgänger der Deutschen Dogge waren in der Regel Hunde des Adels. Das Dänische Königshaus hat immerhin bis 1741 unter König Christian VI. selbst die "Großen Dänen" für die Jagd gezüchtet. Alles gelenkkranke Hunde auf Grund ihrer Größe ? Das kann ja wohl nicht sein. Vor allem Fürst Bismarck hätte niemals eine kranke Hunderasse zum "Reichshund" gemacht. Es ist unbestritten, daß es zur Zeit menschengemachte Probleme gibt. Würde man nicht gegeneinander, sondern miteinander arbeiten, könnte man sie lösen. Sicher kann man durch die Konkretisierung des Tierschutzgesetzes einiges Regeln. Eine Rasse, die nun fast 150 Jahre existiert, gehört zum Kulturgut. Ob das Verbot einiger Hunderassen mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist, kann ich mir persönlich nicht vorstellen. Will man ganze Rassen verbieten, so muss man auch deren Zucht verbieten. Hier greift aber das Grundgesetz, weil jeder Züchter Grundrechte hat und untergeordente Gesetze auf das Grundgesetz abgestimmt sein müssen.
Vielleicht beschäftigt man sich einmal wissenschaftlich ganz speziell mit der Fütterung großer, schnellwachsender Rassen. Nach meiner Erfahrung ist der Calziumbedarf solcher Rassen während des Wachstums deutlich höher. Die letzten Jahre wurden hinsichtlich der Fütterung von einer Ideologie dominiert, deren Vertreter zum großen Teil nach meinen Erfahrungen noch nicht einmal wissen welche Bedeutung das Calzium-Phosphor-Verhältnis im Futter hat. Die Aufzucht großer, schnellwachsender Rassen mit ungeeigneten Eigenfuttermischungen hat für den Knochenaufbau definitiv Folgen....

Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes.
Ein Schritt in die richtige Richtung!

Was ist im Änderungsantrag für Deutsche Doggen relevant?
Qualzuchtrelevanz haben: Blindheit, Taubheit, Entropium, Ektropium, Dysfunktion von inneren Organen oder des inneren Organsystems, Verringerung der Lebenserwartung
§ 11b (1b) "Ein Wirbeltier darf nur zur Zucht verwendet werden, wenn nach züchterischen Erkenntnissen, einschließlich solcher, die auf Grund von geeigneten und zumutbaren Untersuchungen erlangt werden können, keine erblich bedingten, mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbundenen Störungen oder Veränderungen bei dem Tier selbst vorliegen.
§ 11b (3b) Es ist verboten Wirbeltiere zur Schau zu stellen, bei denen erblich bedingte und qualzuchtrelevante Fehler vorhanden sind.
§ 11d Onlineplattformen des Tierhandels können künftig kontrolliert werden.
Was fehlt? Der Hundeführerschein und eine Pflicht zur Grundausbildung. Man könnte denken, dass diese Punkte eher in eine Hundehalterverordnung gehören, aber ein nichtsozialisierter Welpe kann lebenslang verhaltensgestört sein und ganz massiv unter seinem eigenem Fehlverhalten leiden.

Zum Qualzuchtsymtom "Anomalien des Skelettsystems."

Um es von Anfang an gleich auf den Punkt zu bringen. Diese Formulierung ist keine Rechtsgrundlage für ein Verbot der Rasse "Deutsche Dogge", Der für nicht wenige organisierte Züchter gewohnte "Persilschein" wird zwar aufgehoben, aber für das Verbieten der Deutschen Dogge ist das keine Rechtsgrundlage. Es handelt sich hier um einen Auffangtatbestand, der auf Grund des in Deutschland geltenden Subsidaritätsprinzips relativiert wird. Nichtsdestotrotz gibt es keinen Grund sich als Doggenzüchter zurück zu lehnen. Es gibt immer etwas zu tun. Das Fundament mancher Doggen könnte durchaus verbessert werden.

Wie könnte die Zukunft der Deutschen Dogge aussehen?

Nicht wenige Passagen des Gesetzentwurfes sind absolut allgemein gehalten und erinnern an Auffangtatbestände im Polizei- und Ordnungsrecht. Dadurch entsteht eine enorme Rechtsunsicherheit. Das Züchten der Deutschen Dogge wird langfristig nicht möglich sein ohne eine Rechtsschutzversicherung und ohne einen kompetenten Anwalt an der Seite des Züchters. Die Folge könnte sein, dass die Entwicklung der neuen Bundesländer sich in den alten Bundesländern fortsetzen wird. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR haben bis zum heutigen Tag rund 80% der Züchter das Handtuch geworfen. Deutschland könnte die Hauptzuchtbasis der Deutschen Dogge verlieren. Eine handvoll Züchter reichen nicht aus um Rassehundezucht zu betreiben. Wenn man eine gesunde Rasse haben will sollte man die Population vergrößern, unterschiedliche Zuchtlinien aufbauen und diese miteinander kreuzen. So bekommt man gesunde und langlebige Hunde. Züchter zu kriminalisieren ist kein Weg um Probleme zu lösen. Die "Bismarckdogge" könnte innerhalb weniger Jahre der Vergangenheit angehören. Das alles ist keine Schwarzmalerei, es ist auch keine Fiktion. In Ostdeutschland ist das bereits Realität. Es gibt in den neuen Bundesländern nur noch einzelne aktive Doggenzüchter. Eine Zuchtbasis ist nicht mehr vorhanden.

Das Töten von Porzellantigern

Tierschutzgesetz: § 1

"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

Der Porzellantiger bei Deutschen Doggen ist das Ergebnis einer Farbmischlingszucht die bereits vor 1990 begann. Die Farbmischlingszucht hat seit nunmehr 25 Jahren nicht abgenommen sondern zugenommen. In den meisten Fällen werden andere Farbschläge über "Schwarz" angepaart. Unter diesen Bedingungen fallen in Geflecktwürfen, die nicht auf Harlekin-Reinzucht ausgerichtet sind, immer wieder Porzellantiger. Das ist immer dann der Fall, wenn beide Elterntiere Gene für diesen Standardfehler besitzen. Der Porzellantiger ist laut dem Rassestandard für Deutsche Doggen ein schwerer, disqualifizierender Fehler. Hier ein Zitat für disqualifizierende Farbfehler aus dem Standard für Deutsche Doggen:

• Farbe:

Gelbe und gestromte Doggen: Silberblau oder isabellfarbig, weißer Stirnstrich, weißer Halsring, weiße Pfoten oder „Strümpfe“ und weiße Rutenspitze.
Schwarz-weiß gefleckte Doggen: Weiß ohne jedes Schwarz (Albinos) sowie taube Doggen; sogenannte Porzellantiger (diese zeigen vorwiegend blaue, gelbe oder auch gestromte Flecken).
Blaue Doggen: Weißer Stirnstrich, weißer Halsring, weiße „Strümpfe“ oder weiße Rutenspitze.

Hinweis: Das Töten von Doggenwelpen mit den beschriebenen Standardfehlern ist eindeutig ein Verstoß gegen § 1 des Tierschutzgesetzes !


Genetische Grundlagen Farbmischlingszucht: Colours and Patterns in the Great Dane


Qualzucht

Tierschutzgesetz: § 11b (1)

Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. (2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnaa4067hmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten oder b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder c) deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.

Qualzucht bei der Deutschen Dogge


Bei Deutschen Doggen sind hauptsächlich zwei tierschutzrelevante Probleme hervorzuheben. Das ist an erster Stelle die Verpaarung von zwei gefleckten Deutschen Doggen die zur Blindheit und Taubheit führen kann u. an zweiter Stelle eine hohe Inzuchtdepression in einem nicht geringen Teil der Zuchtbasis.



  • Doppelmerledoggen.

Werden zwei gefleckte Deutsche Doggen miteinander verpaart, können fast weiße Doppelmerledoggen entstehen. Diese können blind o. taub sein. Verhindern kann man diese Form der Qualzucht durch die Anpaarung einer schwarzen Dogge oder eines Manteltigers an einen gefleckten Merleträger. In Deutschland wurde diese Form der gefleckten Doggenzucht nahezu flächendeckend eingeführt.

  • Woran erkennt man Doppelmerledoggen?.

Doppelmerledoggen sind fast weiß. Sehr oft besitzen sie einige wenige Flecken am Kopf und im Bereich der Kruppe oder des Beckens. Der Kopf ist in der Regel fast weiß. Flecken am Gebäude sind wenn überhaupt nur sehr winzig. Hinzu kommen blaue Augen ähnlich wie bei einem Husky. Trotz dieser sehr markanten Merkmale gibt es Deutsche Doggen, die zwar so aussehen wie beschrieben, trotzdem aber keine Doppelmerledoggen sind.

weiss gefleckter Doggenwelpe

Hinweis zum Foto.
Dieser kleine, sehr helle Doggenrüde hat einen schwarzen Vater und eine normal gefleckte Mutter. Bei ihm haben sich phänotypisch weder der Vater noch die Mutter durchgesetzt. Es handelt sich hierbei um eine Neukombination der Erbanlagen auf der Basis vorhandener Gene, genauer gesagt Allele. Ein Doppelmerle-Gen ist ausgeschlossen, weil der Rüde dunkel braune und keine blauen Augen hat. Doppel h/h ist ausgeschlossen weil diese Genkombination der Lehrmeinung nach nicht lebensfähig ist. Das Verhältnis von Schwarz zu Weiß ist aber deutlich verschoben. Das kann schon im Vorfeld, einige Generationen zurück, züchterisch beeinflußt worden sein. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit handelt es sich hier aber um eine Rekombination der Erbanlagen über Crossing-Over während der Meiose.
Der Rüde ist jetzt 2 Jahre alt. Er war noch nie krank und hat ein Top-Wesen !

Darüber hinaus gibt es weiße Deutsche Doggen ohne Merlefleckung aber mit starken S-Gen auf Piebald-Basis.
Das Piebald-Gen ist verantwortlich für große, absolut weiße Flächen am Gebäude und ist tierschutzrechtlich nicht relevant. Man könnte Piebalddoggen auch als "weiße Plattendoggen" bezeichnen. Das Gebäude ist weiß. Der Kopf in der Regel, wie bei der Manteldogge, schwarz. Ein sehr deutlicher Hinweis auf Doppelmerle besteht darin, wenn bei der Verpaarung einer fast weißen Deutschen Dogge mit einer schwarzen Dogge ausschließlich Welpen mit dem Merle-Gen fallen. Das heißt im Wurf sind nur weiß-schwarz gefleckte Harlekindoggen oder Grautiger. Schwarze Welpen oder schwarze Manteldoggen sind nicht vorhanden. Doppelmerledoggen vererben immer zu 100% dominant die Merlefleckung weiter.
Trotz Qualzuchtverbot sind solche Würfe in Deutschland bereits vorgekommen! In solchen Fällen ist für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes eine Genotypenuntersuchung unumgänglich.

  • Der Umgang mit weißen Doggen bei den Deutschen Doggen vom Gehrensee.

Bei den Deutschen Doggen vom Gehrensee gab es noch nie Doppelmerledoggen. Von Anfang an wurde "Gefleckt" mit "Schwarz" oder mit dem schwarzen "Boston-Mantel-Tiger" verpaart. Bei der Anpaarung eines schwarzen Boston-Mantel-Tigers an eine gefleckte Dogge fallen ebenfalls keine weißen Doppelmerledoggen.
Bei den Deutschen Doggen vom Gehrensee werden Doggenrüden auf Piebaldbasis von der Zucht ausgeschlossen.
Im VDH/Kydd. sieht man das anders. Der VDH-Kydd. hat eigene Maßstäbe bei den Farbverpaarungen entwickelt. Paarungsbeschränkungen auf der Basis von Farbenreinzucht, wurden mehr oder weniger aufgehoben. Hier zwei aktuelle Beispiele: Deckrüde Favorit Izkorolevstva Masherri ist der typische Doppelmerle, Deckrüde Lord vun den Schmussidogs ist der typische extrem weiße Piebald der dort unter schwarz läuft.
In den USA wird die Zucht mit weißen Piebalddoggen ebenfalls abgelehnt. Der amerikanische Great Dane Club orientiert eindeutig auf schwarze Boston-Mantel-Doggen. Die genetische Grundlage ist hier das S-Gen auf Irish-Spotting-Basis. Beim Irish-Spotting wird in "echtes Irish" und "Pseudo-Irish" unterschieden.
Um Zuchtbestimmungen nicht indirekt zu umgehen, ist auch die Anpaarung ausländischer Doppelmerlerüden keine Option für die Doggenzucht vom Gehrensee. Doppelmerlezucht war in der Vergangenheit eine Methode deutscher Züchter. Durch die neuen Zuchtbestimmungen im EUDDC (Europäischer Doggenclub der FCI) wird Doppelmerle auch dort kein Thema mehr sein.

  • Wer ist für Qualzucht zuständig?

Zuständig für alle Verletzungen des Tierschutzgesetzes ist immer der regional verantwortliche Amtstierarzt. Nur ein Amtstierarzt kann z.B. bei einem Verdacht auf Qualzucht unabhängige Vaterschaftsbestimmungen oder eine Genotypen-Untersuchung auf Doppelmerle veranlassen. Letztlich kann nur über eine Gen-Untersuchung eindeutig ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz nachgewiesen werden.
Weit schwieriger sieht es bei einer ganz speziellen Form von Qualzucht aus. Gemeint ist das Töten von Welpen wegen Standardfehler auf der Basis von Schönheit. Welpen dürfen nur auf Grund einer eindeutigen veterinärmedizinischen Indikation durch einen Tierarzt´getötet werden. Betreibt ein Doggenzüchter massiv Farbmischlingszucht, hat er niemals Porzellantiger und sehr oft kleine Würfe, so könnte man annehmen das die Welpen selektiert werden. So etwas muss aber immer bewiesen werden. Genau hier liegt das Problem.

  • Inzuchtdepression.

Für die Qualzucht ebenfalls von Bedeutung ist die Inzuchtdepression durch jahrzehntelange Championzucht. Bei der Deutschen Dogge werden auf diese Weise Vitalitäts- und Wesenseigenschaften negativ beeinflusst.
In einigen Vereinen gibt es zwar eine Orientierung auf "mäßige Inzucht", dies löst aber nicht das Problem.
Auskreuzung ist verpönt, weil angeblich nur die Inzucht zum Erfolg führt.
Am Ende stehen dann Rassebeschreibungen die kaum noch den Standard widerspiegeln: "Das Wesen der Deutschen Doggen"


Während durch den VDH auf den Punkt 1 reagiert wurde, wird der Punkt 2 durch den VDH nicht als qualzuchtrelevant angesehen.
Immerhin werden durch eine Kritik an der Championzucht die wirtschaftlichen Fundamente des größten deutschen Zuchtvereins angegriffen.
Die wirtschaftliche Basis des VDH sind in erster Linie die Hundeausstellungen. Da sind auch allgemeine Formulierungen im Rassestandard wie z.B. die Einstufung der Deutschen Dogge als Begleithund zweit oder gar drittrangig.

Man sollte sich einmal vor Augen halten, dass im VDH die Deutsche Dogge in der Welpenstatistik nach dem Rottweiler liegt.
Danach folgen in Reihenfolge Deutsch Kurzhaar, der Cocker Spaniel, der Berner Sennenhund u. der Hovawart.
Niemand wird bestreiten, das die Deutsche Dogge im Straßenbild die absolute Ausnahme ist. Nicht wenige Mitbürger kennen die Rasse "Deutsche Dogge" nur vom Namen her.
Wenn die Deutsche Dogge kaum als Begleithund verwendet wird, steht die Frage im Raum ob ein großer Teil der Rassepopulation noch Träger von Begleithundeigenschaften ist.

Ich habe diesen Beitrag nicht zufällig mit den Worten überschrieben "Die Rassehundezucht auf der Basis von Geld, Arroganz u. Macht".
Diese Formulierung näher zu erläutern ist sicher nicht notwendig.


© by G. Diessel (überarbeitet am 31.05.24)



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